AGB's

 

1.   Geltungsbereich und Vertragsschluss

a)   Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Softwareproduzenten und seinen Kunden sind einzig und allein die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie besondere Geschäftsbedingungen für spezifische Produkte anzuwenden.

b)   Vereinbarungen bezüglich der Erstellung von Software, Schulungen oder anderen Dienstleistungen erfolgen in eigenständigen Verträgen, die unabhängig voneinander sind.

c)   Der Vertrag tritt nach dem Abschluss des Kaufprozesses und dem Bestätigen der AGBs in Kraft.

 

2.   Eigentumsvorbehalt

a)   Der Softwarehersteller behält das Eigentum an der gelieferten Software während der Softwarevermietung vor.

b)   Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software weiterzuverkaufen, zu vermieten. Eine Veränderung, Bearbeitung oder Umgestaltung der Software ist ebenfalls nicht gestattet.

 

3.   Preise und Zahlungsbedingungen

a)   Es gilt die jeweils gültige Preisliste des Softwareherstellers. Gesonderte Preise können in unabhängigen Angeboten festgehalten werden.

b)   Die Forderungen des Softwareherstellers sind sofort fällig. Es sei denn es wurde im Vertrag anderweitig vereinbart.

 

4.   Lieferung

a)   Die Verpflichtung des Softwareherstellers, die Lieferfrist einzuhalten, besteht ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Im Falle einer Verzögerung aufgrund der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten seitens des Kunden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung.

b)   Die Zustellung der Softwarelizenz durch den Softwarehersteller erfolgt binnen 3 Werktagen, sofern aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen hervorgehen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang des Zahlungseingangs.

 

5.   Haftungsbeschränkung

a)   Der Softwarehersteller haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden.

b)   Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Softwareherstellers.

c)   Soweit die Haftung des Softwareherstellers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Softwareherstellers.

d)   Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die aufgrund einer zugesicherten Eigenschaft oder einer Garantie entstanden sind, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

6.   Abschließende Regelungen

a)   Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Softwareherstellers.

b)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen oder des UN-Kaufrechts.

c)   Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sie müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.

 

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