AGB's

 

1.   Vertragsgegenstand

a)   Gegenstand des Vertrages ist die nicht exklusive, nicht übertragbare Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Software nebst dazugehörigen Handbüchern und gegebenenfalls weiterem Begleitmaterial. Krebs und Trautmann Cridal GbR, folgend „Cridal“ genannt, gewährt dem Kunden die Lizenz zur Nutzung der aufgelisteten Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrages.

b)   Der vorliegende Vertrag dient als Rahmenvertrag für sämtliche Cridal-Softwareprodukte, für welche der Kunde in der Zukunft Lizenzen erwirbt.

 

2.   Urheberrecht

a)   Die Software ist Eigentum von Cridal und wird durch Urheberrechtsgesetze, vertragliche Regelungen sowie weitere nationale und europäische Rechtsnormen vor unerlaubter Vervielfältigung geschützt.

 

3.   Gewährleistung

a)   Es werden keinerlei spezifische Eigenschaften der Software neben den ausdrücklich dokumentierten Leistungsmerkmalen vereinbart. Es besteht kein Anspruch auf Kompatibilität mit einer spezifischen Anwendung.

b)   Cridal übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit der Software. In Übereinstimmung mit dem anerkannten Stand der Technik ist es nicht möglich, eine Software so zu entwickeln, dass sie in jeder Anwendungsumgebung fehlerfrei funktioniert.

c)   Der Kunde ist verpflichtet, Cridal bei der Identifizierung eines Mangels beispielsweise durch Bereitstellung von Ausdrucken, Systembeschreibungen oder Datenbeständen zu unterstützen.

 

4.   Überprüfung der Lizenz

a)   Der Lizenznehmer verpflichtet sich, eine kontinuierliche Internetverbindung sicherzustellen, um die ordnungsgemäße Überprüfung der Lizenzberechtigung im Rahmen der vertragsgegenständlichen Software zu gewährleisten.

 

5.   Software-updates und upgrades

a)   Die Implementierung von Updates oder Upgrades erfordert stets sorgfältige organisatorische Vorbereitungen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Installation eines Updates oder Upgrades über unterschiedliche Leistungsmerkmale, Programmabläufe und Datenstrukturen sowie deren Auswirkungen auf seine spezifische Anwendung zu informieren.

b)   Cridal ist bestrebt, Aktualisierungen und Erweiterungen so zu konzipieren, dass sie im Allgemeinen Funktionen und Merkmale der vorherigen Version in gleichem oder ähnlichem Umfang beinhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass Erweiterungen abweichende Funktionen und Merkmale aufweisen und einer neuen Programmlogik unterworfen sein können.

 

6.   Beschränkungen

a)   Das Rückentwickeln (Reverse Engineering), Dekompilieren und Disassemblieren der Software ist untersagt.

b)   Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht in Form von Vermietung oder Verleih.

c)   Cridal behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verwertung vor.

 

7.   Beschränkte Haftung

a)   Cridal und dessen Lieferanten übernehmen keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf entgangene Profite, Betriebsunterbrechungen, Verluste von Geschäftsinformationen oder Daten oder sonstige finanzielle Einbußen), die infolge der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn Cridal auf das mögliche Auftreten solcher Schäden hingewiesen wurde.

b)   Cridal haftet nicht für Schäden, sofern der Kunde durch angemessene Maßnahmen, etwa durch Sicherung von Programmen und Daten sowie durch adäquate Schulungen der Anwender, den Eintritt solcher Schäden hätte abwenden können.

c)   In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von Cridal auf den tatsächlich vom Kunden für das betroffene Produkt gezahlten Betrag.

 

8.   Zusätzlich geltende Bestimmungen

a)   Zusätzlich zu diesem Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cridal.

b)   Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

c)   Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

 

 

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